Wann der erste oder einmalige Beitrag der Hausratversicherung der Alte Oldenburger fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt am Versicherungsbeginn und am Vertragsschluss: Der Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Beginn zu zahlen, und ohne rechtzeitige Zahlung startet der Versicherungsschutz erst nach veranlasster Zahlung. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer zurücktreten oder ist – nach entsprechendem Hinweis – für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem genannten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat. Dies kann durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein erfolgen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten oder einmaligen Beitrag muss man unverzüglich zahlen, sobald der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn erreicht ist – oder unverzüglich nach Vertragsschluss, falls der Beginn davor liegt. Zahlt man nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der veranlassten Zahlung. Der Versicherer kann bei ausbleibender Zahlung zurücktreten und muss für einen zuvor eingetretenen Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen nicht leisten. Beides greift jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag meiner Hausratversicherung zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht sofort bezahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.
Kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Ja, für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet habe?
Dann ist der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen, und auch die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024