Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden, während die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr umfasst – auch bei längerer Vertragsdauer, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können mit dem Versicherer vereinbaren, wie oft Sie zahlen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig als Einmalbeitrag – immer im Voraus. Die Versicherungsperiode ist in der Regel ein Jahr lang, selbst wenn Ihr Vertrag über mehrere Jahre läuft. Nur wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist, ist auch die Versicherungsperiode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag geleistet werden – jeweils im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Werden die Beiträge im Voraus oder nachträglich gezahlt?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt, unabhängig davon, ob sie laufend oder als Einmalbeitrag geleistet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024