Nach einem Versicherungsfall übernimmt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung eine ganze Reihe von Zusatzkosten, wenn diese tatsächlich anfallen und erforderlich sind: vom Aufräumen zerstörter Sachen über eine Hotelunterbringung bis zu 150 EUR pro Tag für längstens 365 Tage bis hin zu Transport und Lagerung, neuen Schlössern, Bewachung, Reparaturen bei Gebäude- und Leitungswasserschäden sowie provisorischen Schutzmaßnahmen.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt die folgenden Kosten, sofern sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch die Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, sie zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden am Hausrat übernimmt der Versicherer auch Folgekosten, die durch einen Versicherungsfall entstehen – vorausgesetzt, sie sind erforderlich und tatsächlich angefallen. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Entsorgen zerstörter Sachen, eine Hotelunterbringung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, sowie Transport, Lagerung, neue Schlösser, Bewachung und bestimmte Reparaturen. Für einzelne Kostenarten gelten dabei zeitliche und betragliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange und in welcher Höhe werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Die Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für 365 Tage. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt und umfasst keine Nebenkosten wie Frühstück. Voraussetzung ist, dass die sonst ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Werden die Kosten für neue Schlösser nach einem Schlüsselverlust erstattet?
Ja, Schlossänderungskosten werden ersetzt, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Sind auch Reparaturen am Gebäude nach einem Einbruch abgedeckt?
Ja, Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung werden übernommen, wenn die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub zählen dazu.
Wie lange werden Lagerkosten für den Hausrat erstattet?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens jedoch für 200 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024