Wer seinen Hausrat bei der Alte Oldenburger gegen dieselbe Gefahr auch bei einem anderen Versicherer abgesichert hat, muss diese weitere Versicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Wird das vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen, drohen Kündigung und Leistungsfreiheit; bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer als Gesamtschuldner, ohne dass insgesamt mehr als der entstandene Schaden ausgezahlt wird.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und einer der folgenden Fälle eintritt:
- Die Versicherungssummen übersteigen zusammen den Versicherungswert.
- Aus anderen Gründen übersteigt die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner in der Weise verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen zusammen ist dann nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird, oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern abgesichert ist, muss die zusätzliche Versicherung sofort gemeldet werden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Wird das vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt, kann der Versicherer kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise nicht leisten. Bei einer echten Mehrfachversicherung haften die Versicherer gemeinsam, doch insgesamt wird nie mehr als der tatsächlich entstandene Schaden ausgezahlt. Eine mit Bereicherungsabsicht abgeschlossene Mehrfachversicherung ist nichtig, und eine unbewusst entstandene Mehrfachversicherung kann durch Aufhebung oder Herabsetzung beseitigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn mein Hausrat bereits bei einem anderen Versicherer versichert ist?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt aber nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei zwei Versicherungen für denselben Schaden das Geld doppelt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, aber der Versicherungsnehmer kann insgesamt nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Die Entschädigung aus allen Verträgen zusammen ist nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem einen Vertrag versichert gewesen wäre.
Was gilt, wenn ich die Mehrfachversicherung geschlossen habe, um mir einen Vorteil zu verschaffen?
Hat der Versicherungsnehmer die Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024