Wer bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung nach einem Versichererwechsel einen Schaden meldet und nicht genau weiß, ob dieser noch in die Zeit der Vorversicherung oder bereits in den neuen Vertrag fällt, wird nicht im Stich gelassen: Die Schadenbearbeitung wird nicht allein wegen des fehlenden Zuständigkeitsnachweises abgelehnt. Lässt sich zwischen altem und neuem Versicherer keine Einigung erzielen, tritt der neue Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dies gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns ab.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Wechsel des Versicherers nicht klar ist, ob ein Schaden noch zur alten oder schon zur neuen Versicherung gehört, wird die Bearbeitung nicht einfach abgelehnt. Können sich neuer und alter Versicherer nicht auf die Zuständigkeit einigen, tritt der neue Versicherer in Vorleistung – allerdings nur so weit, wie auch die fortgeführte Vorversicherung gezahlt hätte, und nur, wenn der Versicherungsnehmer bei der Klärung mithilft und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtritt. Steht der Zeitpunkt des Schadens eindeutig fest, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn bei der Schadenmeldung unklar ist, ob der Schaden noch zur alten Versicherung gehört?
Die Schadenbearbeitung wird nicht allein deshalb abgelehnt, weil der Nachweis der Zuständigkeit fehlt. Ist unklar, ob der Sachschaden in die Zeit dieser Versicherung oder in die einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Bearbeitung trotzdem aufgenommen.
Wer zahlt, wenn sich neuer und alter Versicherer nicht auf die Zuständigkeit einigen können?
In diesem Fall tritt der neue Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung – allerdings nur, sofern und soweit die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer erfüllen, damit vorgeleistet wird?
Sie müssen bei der Klärung des Sachverhaltes soweit wie möglich unterstützen und Ihre entsprechenden Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist derjenige Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden eingetreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024