Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger ist der Versicherungswert grundsätzlich der Neuwert, also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte neuwertig wiederzubeschaffen; für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, für nicht mehr nutzbare Sachen der gemeine Wert. Entschädigt wird höchstens bis zur Höchstentschädigungssumme laut Versicherungsschein. Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung, wenn Wohnfläche und weitere Voraussetzungen stimmen.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
- Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort.
- In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden.
- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Grundlage für die Entschädigung ist in der Regel der Neuwert, also der Betrag, um vergleichbare Sachen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für nicht mehr nutzbare Sachen wird der gemeine Wert angesetzt, für Kunstgegenstände und Antiquitäten der Wiederbeschaffungswert. Der Hausrat ist maximal bis zur Höchstentschädigungssumme im Versicherungsschein versichert. Beim Unterversicherungsverzicht wird bei der Berechnung kein Abzug gemacht, sofern die Wohnfläche stimmt und kein weiterer Vertrag ohne Verzicht für denselben Ort besteht.
Häufige Fragen
Wird bei einem Schaden der Neupreis oder der Zeitwert ersetzt?
Versicherungswert ist grundsätzlich der Neuwert, also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für nicht mehr nutzbare Sachen gilt der gemeine Wert und für Kunstgegenstände und Antiquitäten der Betrag zur Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte.
Wie viel wird maximal erstattet?
Der Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme. Diese ist im Versicherungsschein genannt und stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Unter welchen Bedingungen greift der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden. Erfolgt bis zum Fristablauf keine Anpassung, entfällt der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024