Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger legt eine Selbstbeteiligung fest, welchen Anteil oder Betrag der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst übernimmt, während eine Entschädigungsgrenze die Höhe der Leistung nach oben deckelt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall einen festgelegten Anteil oder Betrag selbst trägt. Eine Entschädigungsgrenze setzt zugleich eine Obergrenze für die Leistung je Versicherungsfall. Beide Größen kann man individuell festlegen, und sie können je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024