Beim Hausratschutz der Alte Oldenburger gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, also die privat und selbständig zur Lebensführung genutzten Räume – dazu zählen auch Loggien, Balkone und angrenzende Terrassen, ein ausschließlich über die Wohnung erreichbares eitszimmer sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf demselben Grundstück und privat genutzte Garagen in der Nähe.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen die privat und selbständig genutzten Wohnräume, ein nur über die Wohnung erreichbares Arbeitszimmer sowie Loggien, Balkone und angrenzende Terrassen. Auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf demselben Grundstück und privat genutzte Garagen in der Nähe gehören dazu. Eine Nutzung durch Personen in häuslicher Gemeinschaft zählt wie die Nutzung durch den Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Was zählt als Versicherungsort in der Hausratversicherung?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, also die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung mitversichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Gehören Balkon, Terrasse und Garage zum Versicherungsort?
Ja. Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen gehören dazu, ebenso privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf demselben Grundstück sowie privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsorts.
Zählt die Nutzung durch Mitbewohner wie die eigene Nutzung?
Ja. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht die Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024