Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert – und jede dieser Gefahren ist hier genau definiert. So gilt Brand als ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreitet, während etwa Schäden durch Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Motorenschäden ausgeschlossen bleiben.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat. Zusätzlich muss es sich aus eigener Kraft auszubreiten vermögen.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Ursache ist eine Überspannung, ein Überstrom oder ein Kurzschluss. Diese müssen infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität auftreten.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses durch Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was unter den versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen ist. Jede dieser Gefahren hat eine genaue Definition – etwa dass Brand ein Feuer ist, das sich ohne bestimmungsgemäßen Herd aus eigener Kraft ausbreiten kann. Gleichzeitig werden bestimmte Schäden ausgeschlossen, darunter Schäden durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern. Für Sengschäden und Motoren-/Schalterschäden besteht jedoch Schutz, wenn sie Folge eines versicherten Brandes sind.
Häufige Fragen
Wann liegt versicherungstechnisch ein Brand vor?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an Geräten durch einen Blitz mitversichert?
Ja. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten gelten als Blitzschlagschäden, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zusätzlich sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten versichert.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
Sind Erdbebenschäden über diesen Abschnitt gedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024