Wer seine Hausratversicherung bei der Alte Oldenburger per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie sofort nach einer Zahlungsaufforderung erfolgt.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Bezahlen per Lastschrift, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister muss zum Fälligkeitstermin genug Geld zur Verfügung stehen. Klappt der Einzug ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht, zählt die Zahlung noch als pünktlich, wenn sie sofort nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Kann der Versicherer wiederholt nicht einziehen und ist das dem Versicherungsnehmer zuzurechnen, darf er die Zahlungsvereinbarung kündigen und Gebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Beitrag per Lastschrift zahle?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Dasselbe gilt, wenn die Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay vereinbart wurde.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlgeschlagen ist?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann und ich das zu vertreten habe?
Dann ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Zahlungsvereinbarung über Kreditkarte oder anderen Zahlungsdienstleister in Textform zu kündigen. Sie müssen den ausstehenden und zukünftige Beiträge dann selbst übermitteln.
Muss ich Gebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche tragen?
Ja, Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024