Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erweitert sich der Schutz über die eigene Wohnung hinaus: Privat genutzte Garagen am Wohnort gehören zum Versicherungsort, Wertsachen im Bankschließfach oder Tresor sind bis 40.000 EUR abgesichert, Sportausrüstung außer Haus weltweit bis 1.500 EUR, und beim erstmaligen Auszug der Kinder gibt es sechs Monate kostenfreien Schutz für den neuen eigenen Hausstand.
Garagen am Wohnort
Zusätzlich zu den grundlegenden Regelungen zum Versicherungsort werden auch privat genutzte Garagen dem Versicherungsort hinzugerechnet. Voraussetzung ist, dass sich diese Garagen am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden, also in derselben politischen Gemeinde.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
Erweiternd besteht Versicherungsschutz für Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts befinden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Sportausrüstung außer Haus
Abweichend von den grundlegenden Regelungen gilt die Sportausrüstung weltweit versichert – auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Voraussetzung ist, dass die Sportausrüstung im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht oder deren Gebrauch dient.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.500 EUR.
Haushaltsgründung für Kinder
Gründen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder beim Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand, wird für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten seit Beginn dieses Umzuges kostenfrei Versicherungsschutz gewährt. Dieser Schutz gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz reicht in bestimmten Fällen über die eigene Wohnung hinaus. Privat genutzte Garagen in derselben Gemeinde gelten als Versicherungsort, Wertsachen im Bankschließfach sind bis 40.000 EUR geschützt, und Sportausrüstung ist weltweit bis 1.500 EUR abgesichert. Ziehen Kinder erstmals in einen eigenen Hausstand, besteht für sechs Monate ab Umzugsbeginn kostenfreier Schutz im Umfang der bestehenden Versicherung.
Häufige Fragen
Sind Garagen beim Hausratschutz mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, sofern sie sich am Wohnort des Versicherungsnehmers, also in derselben politischen Gemeinde, befinden.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Bankschließfach abgesichert?
Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts befinden, sind bis zu einem Betrag von 40.000 EUR versichert. Es wird jedoch nicht geleistet, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Ist meine Sportausrüstung auch außerhalb der Wohnung geschützt?
Ja, die Sportausrüstung gilt weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – bis zu einem Betrag von 1.500 EUR. Sie muss im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder deren Gebrauch dienen.
Was gilt, wenn mein Kind auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?
Beim erstmaligen Auszug in einen eigenen Hausstand besteht für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten ab Beginn des Umzuges kostenfreier Versicherungsschutz. Er gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am neuen Wohnort des Kindes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024