Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählt auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder innen verlegten Regenfallrohren bestimmungswidrig austritt, als versichertes Leitungswasser. Zusätzlich sind sonstige Bruchschäden an Armaturen – auch ohne Frost – bis zu einem festgelegten Betrag mitversichert, wobei bereits defekte und rein gewerblich genutzte Armaturen ausgenommen bleiben.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist, sofern diese Rohre innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel an tropfenden Armaturen
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Leitungswasserschutz wird erweitert: Wasser, das ungewollt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus innen liegenden Regenfallrohren austritt, gilt ebenfalls als versichertes Leitungswasser. Außerdem werden sonstige Bruchschäden an Armaturen abgedeckt, auch wenn kein Frost die Ursache war. Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden an schon vorher defekten Armaturen sowie an rein gewerblich genutzten Armaturen. Für diese Armaturenschäden gilt eine Höchstgrenze von 500 EUR.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig austritt, gilt ebenfalls als Leitungswasser und ist damit mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Regenfallrohre?
Ja, aber nur für Regenfallrohre, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind. Tritt Wasser aus diesen Rohren bestimmungswidrig aus, gilt es als Leitungswasser.
Werden Armaturenschäden auch ohne Frost übernommen?
Ja. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn sie nicht durch Frost verursacht wurden.
Bis zu welchem Betrag sind sonstige Bruchschäden an Armaturen versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR. Ausgeschlossen sind dabei bereits defekte Armaturen sowie Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024