Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind der Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern sowie der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Fahrzeugen mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist. Fahrräder gelten Pedelecs und E-Bikes gleich, müssen mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden, und der Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen gilt eine Entschädigungsgrenze von 2.500 EUR mit ausgeschlossenen Wertsachen.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Sofern es vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (zum Beispiel sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für Sachen, die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder beschaffen und aufbewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten (Sicherung durch Fahrradschloss, Beschaffung und Aufbewahrung der Unterlagen oder Anzeige des Diebstahls), so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Für Wohnwagen gilt dies nicht.
Keine Entschädigung wird geleistet für:
- Wertsachen
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und Videogeräte und deren Zubehör
- Geräte der Informationstechnik (zum Beispiel PC, Notebooks und Ähnliches)
- tragbare Telefone (Handy)
- mobile Navigationsgeräte
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es vereinbart ist, sind gestohlene Fahrräder und Fahrradanhänger – einschließlich Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht – mitversichert. Dafür muss das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert, der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei gemeldet und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer aufbewahrt werden. Zusätzlich sind versicherte Sachen abgedeckt, die durch Aufbrechen verschlossener Fahrzeuge wie Pkw, Wohnmobile, Dachboxen oder Kfz-Anhänger entwendet oder beschädigt werden – bis zu 2.500 EUR und mit bestimmten Ausnahmen wie Wertsachen und Elektronikgeräten.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt und mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
Muss ich mein Fahrrad besonders sichern, damit der Diebstahlschutz gilt?
Ja, das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung genutzt wird. Fest mit dem Rad verbundene Schlösser wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Versicherung bei Diebstahl aus dem Auto?
Der Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Welche Sachen sind beim Diebstahl aus dem Fahrzeug nicht versichert?
Nicht entschädigt werden Wertsachen, Schusswaffen, Foto-, Film- und Videogeräte samt Zubehör, Geräte der Informationstechnik wie PC und Notebooks sowie tragbare Telefone und mobile Navigationsgeräte. Auch der Diebstahl aus Wohnwagen ist nicht abgedeckt.
Was muss ich nach einem Diebstahl unbedingt tun?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Bei Fahrrädern ist zudem nachzuweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurden. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024