In der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und auf Karten geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Gegenstände aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten außer Möbeln. Zugleich wird festgelegt, was als Wertschutzschrank gilt, welche Anforderungen freistehende Schränke erfüllen müssen und welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks bestehen.
Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorstehenden Punkt genannt sind;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände oder alte Antiquitäten gelten als Wertsachen. Ein Wertschutzschrank muss von einer anerkannten Prüfstelle geprüft sein; leichtere freistehende Modelle müssen fest verankert oder eingelassen werden. Grundsätzlich sind Wertsachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme geschützt. Wer sie jedoch nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, für den gelten je Versicherungsfall die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung alles zu den Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss ein Sicherheitsbehältnis sein, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Schränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen versichert?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten die im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen.
Gelten besondere Grenzen, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Ja. Außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall die im Versicherungsschein genannten Beträge – jeweils für Bargeld und geladene Geldbeträge (mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), für Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024