Wer bei der Alte Oldenburger eine Hausratversicherung hat, genießt über die Außenversicherung weltweiten Schutz für versicherte Sachen, die sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – bis zu 12 Monate. Gilt für Eigentum und Gebrauchssachen des Versicherungsnehmers und der Menschen in seiner häuslichen Gemeinschaft, mit besonderen Regeln bei Ausbildung, Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren sowie einer Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt versicherte Sachen weltweit, auch wenn sie sich außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts befinden. Voraussetzung ist, dass es sich um Eigentum oder Gebrauchssachen des Versicherungsnehmers oder der mit ihm zusammenlebenden Personen handelt und der Aufenthalt außerhalb nur vorübergehend ist. Bei Ausbildung und Freiwilligendiensten gilt der Schutz auch länger, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten Besonderheiten, und die Entschädigung ist auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange gelten Sachen außerhalb der Wohnung als vorübergehend geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht, solange sich die Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sind Sachen von Kindern in Ausbildung mitversichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person während einer Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Schutz – unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Gilt die Außenversicherung auch bei Naturgefahren im Freien?
Nein. Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung der Außenversicherung?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024