Wer bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung Wertpapiere oder Urkunden durch Zerstörung oder Verlust einbüßt, muss nach dem Versicherungsfall seine Rechte wahren – etwa das Aufgebotsverfahren einleiten oder Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Zum Beispiel muss er bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren oder werden zerstört, muss der Versicherungsnehmer aktiv werden, um seine Rechte zu sichern. Dazu gehört, für aufgebotsfähige Papiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten sowie Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Der Versicherungsnehmer muss etwaige Rechte wahren. Bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Muss ich ein verlorenes Sparbuch sperren lassen?
Ja, Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden müssen unverzüglich gesperrt werden.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit nicht erfülle?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024