Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung erhalten Sie für zerstörte oder abhandengekommene Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, für beschädigte Sachen die Reparaturkosten samt Wertminderung – höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Erlöse aus verwertbaren Resten werden angerechnet, Mehrwertsteuer nur bei tatsächlichem Anfall ersetzt, und bei zu gering angegebener Wohnfläche wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die Höchstentschädigungssumme begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die Höchstentschädigungssumme für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 25.000 EUR ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung bei abweichender Quadratmeterzahl
Weicht die im Versicherungsschein angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche von der tatsächlichen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bestehenden Quadratmeterzahl nach unten ab, dann wird die Entschädigung im Verhältnis des tatsächlichen Quadratmeterwerts zum auf dem Versicherungsschein angegebenen Quadratmeterwert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert.
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Sache zerstört oder weg, gibt es den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens; ist sie beschädigt, werden die Reparaturkosten und eine verbleibende Wertminderung erstattet, aber höchstens bis zum Versicherungswert. Erlöse aus verwertbaren Resten werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Insgesamt gilt je Versicherungsfall die Höchstentschädigungssumme. Wurde die Wohnfläche im Versicherungsschein zu niedrig angegeben, wird die Entschädigung im Verhältnis der Quadratmeter anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie wird der Betrag bei einer zerstörten Sache berechnet?
Erstattet wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Was passiert, wenn eine Sache nur beschädigt ist?
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung – höchstens jedoch den Versicherungswert. Reste werden angerechnet. Bei bloßen Schönheitsschäden ohne beeinträchtigte Gebrauchsfähigkeit wird der Minderwert ersetzt, sofern eine Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Was gilt, wenn die Wohnfläche im Versicherungsschein zu niedrig angegeben wurde?
Dann wird die Entschädigung im Verhältnis der tatsächlichen zur angegebenen Quadratmeterzahl gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert, geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert. Auch die versicherten Kosten werden nach dieser Formel gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024