Wer eine Hausratversicherung der Alte Oldenburger abschließt, erfährt hier, welche Gegenstände ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat zählen – dazu gehören unter anderem Kraftfahrzeuge aller Art samt Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern und bereits separat versicherte Wertsachen bleiben grundsätzlich außen vor.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind besonders genannt.
- Sachen, die vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden oder in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt. Werden solche Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht gesondert einbezogen sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht gesondert einbezogen sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Ausgenommen sind Sachen, die ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurden.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil listet auf, was nicht als Hausrat gilt und deshalb nicht mitversichert ist. Dazu zählen unter anderem Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, Gebäudebestandteile sowie vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie bereits separat versicherte Wertsachen wie Schmuck, Kunst oder Waffen fallen nicht darunter. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind ebenfalls ausgenommen; ihre Wiederherstellung ist nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind mein Auto und der Anhänger über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von deren Versicherungspflicht. Das gilt ebenso für Teile und Zubehör, soweit sie nicht gesondert einbezogen sind.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nein. Ausgenommen sind jedoch Sachen, die der Versicherungsnehmer den Mietern oder Untermietern überlassen hat.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Schmuck oder Kunst, die bereits separat versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen – gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024