Wer nach einem Einbruch oder anderen Schäden zusätzliche Auslagen hat, findet in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger einen erweiterten Kostenschutz: erstattet werden unter anderem Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl bis 500 EUR, preissteigerungsbedingte Mehrkosten, Wasser- und Gasverlust, Rückreisekosten aus dem Urlaub, Umzugs- und Datenrettungskosten, Haustierbetreuung sowie Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
Veranlasst der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht unverzüglich, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Wasser- und Gasverlust
Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Rückreisekosten vom Urlaub / von der Dienstreise
Der Versicherer ersetzt Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Umzugskosten
Der Versicherer ersetzt auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Datenrettungskosten
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Kosten für Haustierbetreuung nach Versicherungsfall
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren
Versichert sind auch Kosten für Schlossänderungen sowie Schlüssel an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Sachschaden übernimmt die Versicherung eine Reihe von Zusatzkosten, die nach einem Schadenfall entstehen können. Dazu zählen etwa Telefonkosten durch Missbrauch nach einem Einbruch, preisbedingte Mehrkosten bei der Wiederherstellung, ein Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Rückreisekosten bei Abbruch einer Reise, Umzugs- und Datenrettungskosten sowie die Unterbringung von Haustieren. Für die meisten dieser Leistungen gelten eigene Höchstbeträge, und teilweise sind Nachweise oder eine unverzügliche Wiederherstellung Voraussetzung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Telefonmissbrauch nach einem Einbruch abgedeckt?
Die durch missbräuchliche Nutzung von Festnetz und Mobilfunk am Versicherungsort entstandenen Kosten werden nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl bis zu 500 EUR erstattet. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Wann übernimmt die Versicherung Rückreisekosten aus dem Urlaub?
Reisemehrkosten werden ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit notwendig macht; die Erstattung erfolgt bis 2.000 EUR.
Werden auch Kosten für die Wiederherstellung verlorener Daten übernommen?
Ja, die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen werden bis 1.000 EUR ersetzt, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung des Datenträgers verloren gingen. Nicht gedeckt sind unter anderem Raubkopien, auf Sicherungsmedien vorgehaltene Daten und die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Was passiert, wenn die Wohnung nach einem Schaden dauerhaft unbewohnbar ist?
Ist die ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden, ersetzt der Versicherer die Umzugskosten in eine andere Wohnung bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024