Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erweitert dieser Abschnitt den Feuerschutz um zahlreiche Zusatzgefahren: Mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Überschallknall, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden bis 10.000 EUR, Schäden durch Stromschwankungen bis 1.000 EUR, Fahrzeuganprall, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden ohne Brand mit einer Selbstbeteiligung von 100 EUR.
Nutzwärmeschäden
In Erweiterung zum Feuerschutz sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
Mitversichert sind Schäden durch Überschallknall. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
Mitversichert sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Ihre Ansprüche müssen Sie gegen diesen vorrangig geltend machen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Fahrzeuganprall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erweitert den Feuerschutz um mehrere zusätzliche Gefahren. Dazu gehören Brandschäden durch Nutzwärme, Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung, Stromschwankungen an elektrischen Geräten, der Anprall von Fahrzeugen, Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden ohne Brand. Für einige dieser Gefahren gelten feste Höchstbeträge, für Seng- und Schmorschäden eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, und bei Stromschwankungen müssen Ansprüche zuerst gegen den Netzbetreiber gestellt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden abgedeckt?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen, sind allerdings nicht abgedeckt.
Was muss ich bei Schäden durch Stromschwankungen beachten?
Der Schutz gilt bis 1.000 EUR und setzt voraus, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird – gegen diesen müssen Sie Ihre Ansprüche vorrangig geltend machen.
Ist ein Fahrzeuganprall durch das eigene Auto versichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die anprallenden Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Was gilt bei Seng- und Schmorschäden ohne Brand?
Solche Schäden sind mitversichert, wenn versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes. Die Selbstbeteiligung beträgt 100 EUR, sofern keine höhere vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024