Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat, und Versicherungsnehmer können bereits einen Monat nach Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Der Text erklärt außerdem, ab wann und mit welchem Zinssatz die Entschädigung verzinst wird und wann der Versicherer die Zahlung aufschieben darf.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beträgt jedoch mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung gilt: Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, für den die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung muss gezahlt werden, sobald der Versicherer den Anspruch endgültig geprüft hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer aber eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Ab dem Tag der Schadenmeldung fallen Zinsen an, außer die Zahlung erfolgt innerhalb eines Monats. In bestimmten Fällen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei laufenden Verfahren – darf der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich als Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Das gilt jedoch nicht, soweit sie innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wie hoch ist der Zinssatz für die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beträgt aber mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024