Wie sich der Beitrag in der Alte Oldenburger Hausratversicherung der Alten Oldenburger berechnet und verändert, hängt vom Preis pro Quadratmeter Wohnfläche ab: Dieser steigt oder sinkt zu jedem Versicherungsjahr entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt für den Monat September veröffentlicht. Zusätzlich darf der Versicherer seine Kalkulation aus Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz überprüfen und anpassen, wobei ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigen muss. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter Wohnfläche
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Dem Versicherungsnehmer wird der neue Versicherungsbeitrag mitgeteilt.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Beitrages kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
Beitragsanpassungsklausel
- Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
- Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
- Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
- Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls automatisch, dabei müssen diese aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
- Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
- Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche wird jährlich an die Entwicklung eines bestimmten Verbraucherpreisindex angepasst und kann dadurch steigen oder sinken. Zusätzlich darf der Versicherer seine gesamte Kalkulation regelmäßig überprüfen und Beiträge anpassen, wobei ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigen muss. Kleinere Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden zunächst nicht umgesetzt. Kommt es zu einer Erhöhung, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wann und wie ändert sich der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche?
Er erhöht oder vermindert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend der Veränderung eines bestimmten Verbraucherpreisindex im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Jahr. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt für September veröffentlichte Index, wobei nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt wird.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Sowohl bei der jährlichen Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter als auch bei einer Erhöhung aufgrund der Beitragsanpassungsklausel kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Bei der Beitragsanpassungsklausel gilt dies mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Werden kleine Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese nicht vollständig umgesetzt werden müssen, sondern auf zukünftige Perioden vorgetragen werden können.
Was sind Tarifmerkmale?
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Beitragsberechnung im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Sie gelten, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024