Zum versicherten Hausrat der Alte Oldenburger Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem privaten Haushalt des Versicherungsnehmers zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – ebenso Wertsachen und Bargeld, für die besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen gelten. Auch eingefügte Sachen wie Einbauküchen, Anbaumöbel, Antennenanlagen, Markisen, bestimmte Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere sowie fremdes Eigentum im Haushalt gehören unter bestimmten Bedingungen dazu.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch bzw. Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle Gegenstände, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, einschließlich Wertsachen und Bargeld unter besonderen Bedingungen. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch fest eingefügte oder angebaute Möbel und Küchen, Antennen und Markisen, verschiedene nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann dazugehören, nicht jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Gehören Einbauküchen und Einbaumöbel zum versicherten Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, aber nur wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt.
Sind Haustiere über den Hausrat mitversichert?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in den versicherten Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Zählen beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Ja, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich dienen, gehören dazu. Handelswaren und Musterkollektionen sind davon ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024