Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung fällt unter die Gefahr Leitungswasser sowohl bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, Wasserbetten oder Aquarien als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Ebenso wird erklärt, welche Schäden ausdrücklich nicht ersetzt werden, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Naturereignisse.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst zwei Bereiche: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- und Berieselungsanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien, und außerdem bestimmte Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen als Leitungswasser, jedoch nicht Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Nicht ersetzt werden dagegen unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse sowie an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Welches Wasser gilt als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – zum Beispiel aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, aus daran angeschlossenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, ausgenommen Flüssigkeiten zur Energieerzeugung.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm sowie durch Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Ist ein Schaden versichert, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft?
Der Leitungswasserschutz umfasst auch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Aquarien. Nicht versichert sind jedoch Schäden am Inhalt eines Aquariums selbst, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024