Die Alte Oldenburger leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion oder den Anprall eines Luftfahrzeugs zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Ebenfalls versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Leitungswasser und die Naturgefahren Sturm und Hagel, während weitere Elementargefahren nur bei zusätzlicher Vereinbarung eingeschlossen sind.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Naturgefahren
Naturgefahren
Zu den Naturgefahren zählen:
- Sturm, Hagel
- Soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dabei verloren gehen. Standardmäßig gehören dazu Feuergefahren wie Brand, Blitzschlag oder Explosion, außerdem Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Leitungswasser und die Naturgefahren Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sind nur dann mitversichert, wenn sie zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Schäden ersetzt die Hausratversicherung bei Feuer und Blitz?
Der Versicherer entschädigt, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion oder den Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung zerstört, beschädigt werden oder infolge dessen abhandenkommen.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde. Sturm und Hagel gehören dagegen zu den standardmäßig versicherten Naturgefahren.
Ist ein Einbruchdiebstahl abgedeckt?
Ja. Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
Zahlt die Versicherung auch, wenn Sachen verloren gehen?
Ja. Der Versicherer entschädigt nicht nur für Zerstörung oder Beschädigung, sondern auch, wenn versicherte Sachen infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024