Wer bei der Alten Oldenburger bzw. Neodigital wegen der Hundehaftpflicht gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Damit ist klar geregelt, wo eine solche Klage aus dem Versicherungsvertrag eingereicht werden kann.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Maßgeblich ist alternativ der Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer aus dem Vertrag heraus gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler vorgehen wollen, ist dafür ein bestimmtes Gericht zuständig. Dieses richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz der Niederlassung, die für Ihren Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler gilt dieselbe Zuständigkeitsregelung wie bei Klagen gegen den Versicherer.
Wonach bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024