Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden, besteht ein Kündigungsrecht, falls die Erweiterungen nicht gewünscht sind.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, vom Versicherungsnehmer bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Bedingungen dieser Versicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers verbessert werden, gelten die neuen, besseren Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, falls er die Verbesserung nicht möchte – sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Ab wann gelten verbesserte Bedingungen für meinen bestehenden Vertrag?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Muss ich den Mehrbeitrag zahlen, wenn eine Leistungserweiterung mehr kostet?
Nein. Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und werden die Leistungserweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, selbst bestimmten Zeitpunkt.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024