Ansprüche aus der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital verjähren in drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zur Entscheidung in Textform.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Anspruch ist entstanden.
- Der Gläubiger hat von den Anspruch begründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung ein bestimmter Zeitraum nicht mit: der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller. Diese Entscheidung wird in Textform mitgeteilt (zum Beispiel per E-Mail).
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den wichtigen Umständen und vom Schuldner erfahren hat; grob fahrlässiges Nichtwissen wird dabei so behandelt, als hätte man es gewusst. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zur Entscheidung des Versicherers nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange kann man Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
Welche Regeln gelten für die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024