Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen – und zwar jederzeit, sogar vor dem vereinbarten Ablauftermin. Die Kündigung wirkt entweder ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Dieses tägliche Kündigungsrecht erweitert die sonst geltenden Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Kündigung kann wahlweise wirksam werden:
- ab dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer oder
- zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt.
Die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer ist nicht an feste Kündigungsfristen oder den vereinbarten Ablauftermin gebunden. Er kann den Vertrag jederzeit beenden. Dabei kann er selbst bestimmen, ob die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer greift oder erst zu einem späteren Wunschtermin.
Häufige Fragen
Kann ich meine Hundehaftpflicht jederzeit kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von Ihnen gewünschten späteren Zeitpunkt.
Muss ich bis zum Ablauftermin des Vertrags warten, um zu kündigen?
Nein, die Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024