Ob bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherungsschutz besteht, hängt auch davon ab, dass keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind die direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Das gilt jedoch nur, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange ihm keine für die Vertragsparteien unmittelbar geltenden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei Sanktionen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich können auch US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran den Versicherungsschutz einschränken, allerdings nur, wenn dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz bestehender Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-amerikanische Sanktionen eine Rolle?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – jedoch nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Werden die übrigen Vertragsbestimmungen durch diese Regelung außer Kraft gesetzt?
Nein, die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Sie ergänzt die anderen Regelungen und schränkt den Versicherungsschutz nur bei entgegenstehenden Sanktionen oder Embargos ein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024