Mit der Bestleistungsgarantie der Alte Oldenburger / Neodigital in der Hundehaftpflicht wird im Schadensfall so ausgeglichen, wenn ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif bessere Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen bietet. Der Versicherungsnehmer muss die besseren Leistungen durch Versicherungsbedingungen nachweisen; bestimmte Ansprüche wie Auslandsschäden, gewerbliche Risiken oder Vorsatz sind von der Erweiterung ausgeschlossen.
Wenn es vereinbart ist und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen ausgewiesen wird, sind Schäden im Rahmen der Bestleistungsgarantie mitversichert.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarifes weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen als die Neodigital, werden wir im Schadensfall die folgenden Anpassungen vornehmen. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen, Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder Selbstbeteiligungen beim anderen Versicherer nicht als beitragspflichtige Erweiterungen eingebunden werden (müssten). In diesem Fall werden wir:
- den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern,
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitern, jedoch maximal bis zu den diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
- Selbstbeteiligungen reduzieren oder streichen. Das gilt nicht, wenn es sich um generell zum Vertrag vereinbarte und daher immer beitragsreduzierende Selbstbehalte oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen,
- wegen der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- aufgrund beruflicher und gewerblicher Risiken,
- wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen,
- wegen vertraglicher Haftung,
- wegen Eigenschäden,
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- die über die Freistellung gesetzlicher Haftpflichtansprüche hinausgehen, sowie Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bestleistungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall nicht schlechter gestellt sind als bei einem vergleichbaren, allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif eines anderen in Deutschland zugelassenen Versicherers. Bietet ein solcher Tarif ohne beitragspflichtige Erweiterung bessere Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen, wird der Versicherungsschutz entsprechend angepasst – bei Entschädigungsgrenzen maximal bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Dafür müssen Sie die besseren Leistungen mit den Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers nachweisen. Für bestimmte Ansprüche, etwa Auslandsschäden, gewerbliche Risiken oder Vorsatz, gilt die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Leistungen bietet als Neodigital?
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen, wird der Versicherungsschutz im Schadensfall entsprechend erweitert, Sublimits werden bis zur Höhe des anderen Versicherers angehoben (maximal bis zu den vereinbarten Versicherungssummen) und Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen. Dies gilt nur, wenn diese Leistungen beim anderen Versicherer nicht als beitragspflichtige Erweiterung eingebunden werden müssten.
Muss ich als Versicherungsnehmer etwas nachweisen?
Ja, Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Gilt die Bestleistungsgarantie auch für Schäden im Ausland?
Nein, Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen sind von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen.
Werden auch Selbstbeteiligungen gestrichen, die von Anfang an vereinbart wurden?
Nein. Selbstbeteiligungen werden nicht reduziert oder gestrichen, wenn es sich um generell zum Vertrag vereinbarte und daher immer beitragsreduzierende Selbstbehalte oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024