Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital startet der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten besondere Folgen für den Beginn des Schutzes.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hundehaftpflicht setzt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt ein. Damit dieser Schutz tatsächlich greift, muss allerdings der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig bezahlt werden. Zahlen Sie verspätet oder gar nicht, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meiner Hundehaftpflicht versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten also besondere Regelungen.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024