Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind Haftpflichtansprüche mitversichert, die aus der privaten Teilnahme an Hunderennen, Hundeschlittenrennen sowie an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren entstehen – einschließlich der Trainingsläufe zur Vorbereitung. Voraussetzung ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird; auch der Unterricht in einem Hundeverein ist eingeschlossen.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die durch die private Teilnahme an folgenden Aktivitäten entstehen:
- Hunderennen und Hundeschlittenrennen
- Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turniere
- Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Zusätzlich ist die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn der Hund privat an Rennen, Schlittenrennen, Schauvorführungen oder Turnieren teilnimmt – ebenso bei den zugehörigen Trainingsläufen. Wichtig ist dabei, dass mit dieser Teilnahme kein Einkommen erzielt wird. Auch der Besuch des Unterrichts in einem Hundeverein ist abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist die Teilnahme an einem Hundeturnier über die Hundehaftpflicht abgedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren sind mitversichert, sofern dadurch kein Einkommen erzielt wird.
Sind auch Trainingsläufe zur Vorbereitung mitversichert?
Ja, die Vorbereitungen zu den genannten Veranstaltungen und Rennen, also die Trainingsläufe, sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Was ist die Bedingung für den Versicherungsschutz bei Rennen und Veranstaltungen?
Voraussetzung ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Ist der Unterricht in einem Hundeverein versichert?
Ja, die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins ist mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024