Wie sich die Beiträge in der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital ändern können, hängt von Schadenaufwand, Kosten und der künftigen Schaden- und Kostenentwicklung ab. Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und den Beitrag anpassen, nachdem ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt hat. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, größere Erhöhungen werden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt und geben dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Die Beiträge werden auf Grundlage folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Der Versicherer darf die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen. Dabei werden berücksichtigt:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren verwendet. Die aus der Neukalkulation entstehenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die zugrundeliegenden Statistiken nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen (bisherige und künftige Schaden- und Kostenentwicklung) seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt. Sie werden in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Solche Erhöhungen müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Nach der Anpassung dürfen die Beiträge nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale und den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und anpassen, wobei die bisherige und die erwartete künftige Schaden- und Kostenentwicklung einfließen. Eine Anpassung wird erst wirksam, nachdem ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit bestätigt hat. Kleine Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht sofort umgesetzt; größere Erhöhungen werden mindestens einen Monat vorher angekündigt. Bei einer Erhöhung darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer meinen Beitrag ändern?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen. Berücksichtigt werden die bisherige Schadenentwicklung vergleichbarer Risiken sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Eine Anpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wenn ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Wird jede Beitragsänderung sofort umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nächsten Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese nicht vollständig umgesetzt werden müssen, sondern auf zukünftige Perioden vorgetragen werden können.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024