Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, die aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos entsteht – etwa wenn sich das Risiko im Laufe der Zeit verändert. Ausgenommen bleiben jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, besteht ein besonderes Kündigungsrecht mit klarer Monatsfrist.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht, die dadurch entsteht, dass sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert. Bestimmte Bereiche sind davon aber ausgenommen, insbesondere versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge und Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung genutzt werden, sonst erlischt es.
Häufige Fragen
Sind auch später hinzukommende Risiken mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Dann ist auch diese Erhöhung mitversichert, der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis aber mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, dieses Kündigungsrecht auszuüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024