Nach einem Versicherungsfall in der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform spätestens einen Monat nach dem auslösenden Ereignis zugehen, wobei je nach Kündigendem unterschiedliche Wirksamkeitszeitpunkte gelten.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Es entsteht, wenn der Versicherer gezahlt hat, eine Freistellung zu Unrecht ablehnte oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt sie mit Zugang oder zu einem von ihm bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schadenfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung ausgesprochen werden?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024