Bei einem unmittelbaren Wechsel der Hundehaftpflicht zur Alte Oldenburger / Neodigital klärt sich hier, welcher Versicherer zahlt, wenn der genaue Zeitpunkt eines Schadenereignisses unklar bleibt. Lässt sich der Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, tritt der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn ein. Kann der Zeitpunkt dagegen klar festgestellt werden, leistet der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Wird der Versicherungsnehmer nach einem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zum Nachversicherer wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt er auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, dann ist der Nachversicherer eintrittspflichtig. Dies gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des beim Nachversicherer bestehenden Vertrages.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand nach einem direkten Wechsel der Hundehaftpflicht zum neuen Versicherer wegen eines Schadens in Anspruch genommen wird und sich der genaue Zeitpunkt des Schadens nicht ermitteln lässt, springt der neue Versicherer (Nachversicherer) ein. Er leistet ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Rahmen des bei ihm bestehenden Vertrages. Kann der Zeitpunkt des Schadens dagegen eindeutig festgestellt werden, zahlt derjenige Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden tatsächlich fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn sich der Zeitpunkt des Schadens nach einem Versicherungswechsel nicht bestimmen lässt?
In diesem Fall ist der Nachversicherer eintrittspflichtig – ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages, sofern der genaue Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden kann.
Was gilt, wenn der Schadenzeitpunkt eindeutig festgestellt werden kann?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Ab wann tritt der Nachversicherer bei einem unklaren Schadenzeitpunkt ein?
Der Nachversicherer ist ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024