Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind auch Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie in fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
In Erweiterung der Regelung zu Mietsachschäden gilt Folgendes:
Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in:
- Hotels
- gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern
- fest installierten Wohnwagen
- Campingcontainern
Der Versicherungsschutz gilt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden wird erweitert: Beschädigt der Hund mobile Einrichtungsgegenstände oder Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern, ist dies mitversichert. Erstattet wird je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Inventar einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern besteht Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch für Hotels, Wohnwagen und Campingcontainer?
Ja. Mitversichert sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in Hotels, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Bis zu welcher Höhe werden diese Schäden ersetzt?
Der Versicherungsschutz gilt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024