Deckschäden sind bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital mitversichert: Verursacht der versicherte Hund bei einem Deckakt einen Schaden, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Dabei ist es unerheblich, ob der Deckakt ungewollt oder gewollt erfolgte.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt.
Dabei ist es unerheblich, ob der Deckakt ungewollt oder gewollt erfolgte.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht durch einen Deckakt des Hundes ein Schaden, für den der Versicherungsnehmer gesetzlich haftet, übernimmt dies der Versicherungsschutz. Es kommt nicht darauf an, ob es zu dem Deckakt gewollt oder ungewollt gekommen ist – beide Fälle sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Deckakt des Hundes versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt ist mitversichert.
Spielt es eine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war?
Nein, der Versicherungsschutz besteht sowohl für Schäden aus einem ungewollten als auch aus einem gewollten Deckakt.
Wessen Haftpflicht ist bei Deckschäden abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024