In der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters mitversichert, wenn die eigenen Hunde als Zugtiere für eigene oder fremde Fuhrwerke wie Kutschen oder Schlitten eingesetzt werden. Ebenso abgedeckt ist der private Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern, während Schäden an den Fuhrwerken selbst ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken. Dazu zählen zum Beispiel Kutschen oder Schlitten.
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Situationen, in denen die eigenen Hunde als Zugtiere für Fuhrwerke wie Kutschen oder Schlitten dienen – egal, ob diese dem Tierhalter selbst oder einer anderen Person gehören. Ebenfalls eingeschlossen ist der private Besitz und Gebrauch von Tiertransportanhängern, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind. Schäden an den Fuhrwerken selbst sind jedoch nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind meine Hunde versichert, wenn sie eine Kutsche oder einen Schlitten ziehen?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Tiertransportanhänger?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern ist mitversichert.
Sind Schäden am Fuhrwerk selbst mitversichert?
Nein, Schäden an den Fuhrwerken bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024