Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden – nur die Abtretung an den geschädigten Dritten ist ausdrücklich erlaubt.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange noch nicht endgültig feststeht, ob und in welcher Höhe der Freistellungsanspruch besteht, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht ohne Weiteres an Dritte übertragen oder als Sicherheit verpfänden. Dafür braucht er die Zustimmung des Versicherers. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Abtretung an den geschädigten Dritten – diese ist ohne Zustimmung möglich.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Freistellungsanspruch einfach an eine andere Person übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung oder Verpfändung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung des Freistellungsanspruchs an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Darf der Anspruch als Sicherheit verpfändet werden?
Eine Verpfändung ist vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ohne Zustimmung des Versicherers nicht erlaubt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024