Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden mitversichert, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstanden sind. Zugleich gilt eine lange Liste von Ausschlüssen – etwa bei fehlerhaften Leistungen, wirtschaftlichen Geschäften, Fristversäumnissen oder bewussten Pflichtverletzungen –, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch Sachen, die vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellt oder geliefert wurden, sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die weder auf einem Personen- noch auf einem Sachschaden beruhen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen: Zum Beispiel bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen, bei beratenden oder gutachterlichen Tätigkeiten, bei wirtschaftlichen Geschäften und Zahlungsvorgängen, bei versäumten Fristen oder bei bewussten Pflichtverletzungen besteht kein Schutz. Für Vermögensschäden gilt zudem eine Obergrenze je Versicherungsfall in Höhe der im Versicherungsschein festgelegten Summe; pro Versicherungsjahr wird höchstens das Doppelte dieser Summe geleistet.
Häufige Fragen
Was ist unter einem versicherten Vermögensschaden zu verstehen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind.
Welche Vermögensschäden sind nicht mitversichert?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus fehlerhaften hergestellten oder gelieferten Sachen und Leistungen, aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Vermittlungs- und wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen, Untreue oder Unterschlagung, aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, aus bewussten Pflichtverletzungen, aus dem Abhandenkommen von Sachen sowie aus Schäden durch ständige Emissionen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Vermögensschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird höchstens das 2-fache dieser Summe geleistet.
Sind Schäden durch dauerhafte Geräusche oder Gerüche gedeckt?
Nein, Ansprüche wegen Vermögensschäden aus ständigen Emissionen wie Geräuschen, Gerüchen oder Erschütterungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024