Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital zahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge stets im Voraus – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie die Zahlung als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus fällig, wobei mehrere Zahlungsweisen zur Auswahl stehen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr – selbst dann, wenn der Vertrag insgesamt über einen längeren Zeitraum läuft. Nur bei einer kürzeren Vertragsdauer als einem Jahr richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Beitrag für die Hundehaftpflicht bezahlen?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung immer im Voraus gezahlt.
Welche Zahlungsweisen sind für den Beitrag möglich?
Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie die Zahlung als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024