Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden mitversichert, wenn sie von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten eitgebern geltend gemacht werden. Damit erweitert sich der Versicherungsschutz um Ansprüche, die auf diese Träger übergegangen sind.
Abweichend von der Grundregelung sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden mitversichert.
Diese Regressansprüche können geltend gemacht werden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Personenschaden entsteht, können bestimmte Stellen ihre Leistungen zurückverlangen, weil der Anspruch auf sie übergegangen ist. Solche übergangsfähigen Regressansprüche sind hier eingeschlossen. Betroffen sind Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, private Krankenversicherungsträger sowie öffentliche und private Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mitversichert?
Ja, übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen Personenschäden sind eingeschlossen.
Welche Stellen können ihre Ansprüche geltend machen?
Eingeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Für welche Art von Schäden gilt dieser Einschluss?
Der Einschluss betrifft übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024