Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist auch die berufliche oder gewerbliche Nutzung des Hundes als Therapie-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund mitversichert – etwa in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Der Schutz gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000 EUR Jahresumsatz sowie für nichtselbständige Beschäftigung, nicht aber für hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder das gewerbliche Risiko selbst.
In Erweiterung des vorhergehenden Punktes ist die berufliche oder gewerbliche Nutzung des Tieres mitversichert als:
- Therapie- oder Besuchshund, auch zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen;
- Rettungs- oder Suchhund.
Dies gilt für die berufliche oder gewerbliche Nutzung ausschließlich für:
- eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 12.000 EUR Gesamtjahresumsatz;
- eine berufliche Tätigkeit aus nichtselbständiger Beschäftigung.
Kein Versicherungsschutz besteht für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit sowie für das eigentliche berufliche oder gewerbliche Risiko selbst.
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (zum Beispiel einer Berufshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Hund beruflich oder gewerblich eingesetzt – etwa als Therapie-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund –, ist das mitversichert, sofern die Tätigkeit nebenberuflich mit höchstens 12.000 EUR Jahresumsatz oder im Rahmen einer nichtselbständigen Beschäftigung ausgeübt wird. Für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit und das eigentliche berufliche oder gewerbliche Risiko selbst greift der Schutz nicht. Besteht bereits Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Hundes als Therapiehund in einer Schule mitversichert?
Ja, die Nutzung als Therapie- oder Besuchshund ist mitversichert, auch zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen.
Bis zu welchem Umsatz ist eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit versichert?
Der Versicherungsschutz für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit gilt bis maximal 12.000 EUR Gesamtjahresumsatz.
Gilt der Schutz auch für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit?
Nein, für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit sowie für das eigentliche berufliche oder gewerbliche Risiko selbst besteht kein Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn bereits ein anderer Haftpflichtvertrag besteht?
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, zum Beispiel einer Berufshaftpflicht, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024