Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung über den Beitrag gelten die im Versicherungsschein festgelegten Summen, und bestimmte Risiken wie Kraftfahrzeuge oder betriebliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sind im bestehenden Umfang sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko aber nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung über den Beitrag gelten die im Versicherungsschein festgelegten Summen. Bestimmte Risiken, etwa aus Kraftfahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit, sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Häufige Fragen
Ab wann sind Risiken versichert, die erst nach Vertragsabschluss entstehen?
Solche neuen Risiken sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Zeigt der Versicherungsnehmer das neue Risiko nach Aufforderung nicht innerhalb eines Monats an, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Wie hoch ist der Schutz für ein neues Risiko, bevor man sich über den Beitrag geeinigt hat?
Bis zur Einigung über den Beitrag ist der Versicherungsschutz auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Gilt die Vorsorgeversicherung für alle neuen Risiken?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken, aus kurzfristig bestehenden Risiken sowie aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024