In der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital sind Schäden nicht versichert, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Wann eine reine Tätigkeit am Fahrzeug ausnahmsweise nicht als Gebrauch gilt, hängt davon ab, ob jemand Halter oder Besitzer ist und ob das Fahrzeug in Betrieb gesetzt wird.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden. Das gilt, wenn der Schaden durch eine der folgenden Personen entsteht:
- den Versicherungsnehmer
- eine mitversicherte Person
- eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
Eine Tätigkeit dieser Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung. Voraussetzung dafür sind beide folgenden Bedingungen:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug wird bei dieser Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kfz-Anhängers durch den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte oder eine beauftragte Person entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine bloße Tätigkeit am Fahrzeug zählt jedoch nicht als solcher Gebrauch, sofern keine dieser Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung eines Autos oder Anhängers mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Für welche Personen gilt dieser Ausschluss?
Er gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch verursachen.
Wann gilt eine Tätigkeit am Fahrzeug nicht als Gebrauch?
Eine Tätigkeit am Kraftfahrzeug oder Anhänger zählt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024