Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, und für diese mitversicherten Personen gelten dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer. Liegt bei einer Person ein Ausschluss- oder Risikobegrenzungsgrund vor, entfällt der Schutz für alle Beteiligten; die Rechte übt allein der Versicherungsnehmer aus, während Obliegenheiten alle erfüllen müssen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch ein Hundehüter mitversichert, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer. Trifft ein Ausschluss- oder Risikobegrenzungsgrund auf eine dieser Personen zu, entfällt der Schutz für alle. Ansprüche geltend machen darf nur der Versicherungsnehmer, doch die Obliegenheiten müssen sowohl er als auch die mitversicherten Personen einhalten.
Häufige Fragen
Ist ein Hundehüter über die Versicherung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Regeln wie für den Versicherungsnehmer?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Eine Ausnahme gilt für die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Es kommt nicht darauf an, in wessen Person der Ausschluss- oder Risikobegrenzungsgrund vorliegt.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024