Wie lange ein Hundehaftpflicht-Vertrag bei der Alten Oldenburger / Neodigital läuft, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Schutz dafür.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag gilt, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung von selbst, und bei sehr langen Verträgen kann ab dem dritten Jahr gekündigt werden. Entfällt das versicherte Interesse dauerhaft, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hundehaftpflicht-Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein solcher Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja, der Versicherungsnehmer kann zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024