Bei der Hundehaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn ein Dritter als Schädiger vorsätzlich gehandelt hat oder wenn die Schadenersatzansprüche aus seiner Eigenschaft als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind. Damit werden Ansprüche einbezogen, die bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers oder aus dessen Rolle als Tierhalter beziehungsweise Tierhüter resultieren.
In Erweiterung der allgemeinen Regelung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, bei denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers (des Dritten) als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten, der als Schädiger vorsätzlich gehandelt hat. Ebenso sind Ansprüche eingeschlossen, die entstehen, weil der Dritte selbst Tierhalter oder Tierhüter ist.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden abgedeckt, die ein Dritter absichtlich verursacht hat?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzansprüche, bei denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Was gilt, wenn der Schädiger selbst ein Tier hält oder betreut?
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers (des Dritten) als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind.
Wer ist mit dem 'Schädiger' gemeint?
Mit dem Schädiger ist der Dritte gemeint, dessen Handeln oder dessen Eigenschaft als Tierhalter oder Tierhüter den Schadenersatzanspruch auslöst.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024